Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Was ist ein Lüftungskonzept und wann wird es gebraucht? Was regelt die Norm DIN 1946-6? In unserem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und geben Beispiele für die Praxis.
Fast so dick wie ein Roman, die DIN 1946-6 ist vom Inhalt vergleichbar mit einem kleinen Wälzer.
Credit: gabriele diwald / unsplash.com
DIN 1946-6 Lüftung von Wohngebäuden
Zum Thema Lüftungskonzept DIN 1946-6: Erklärung, Erstellung und Beispiel haben wir auch ein Video für Sie auf unserem YouTube-Kanal erstellt. Schauen Sie doch mal rein.
Was ist ein Lüftungskonzept?
In einem Lüftungskonzept legen Bau-Planer dar, wie der nötige Luftaustausch in Wohngebäuden (Neubau oder energetische Sanierung) hinsichtlich Hygiene und Gebäudeschutz realisiert werden kann. Lüftungskonzepte beinhalten daher lüftungstechnische Maßnahmen wie die Installation von Lüftungssystemen.
Der Grund: Die Gebäudehüllen, dazu zählen Mauern, Wände, Dächer und auch Fenster moderner oder sanierter Gebäude sind in der Regel so dicht, dass nicht genug frische Luft hindurchkommt. Luftdichtes Bauen ist eine Bauvorschrift der Energiesparverordnung, um Wärmeverluste zu vermeiden.
Das gelegentliche Lüften durch die Bewohner reicht bei dichten Gebäuden nicht aus, um Feuchteschutz, gesundes Raumklima oder einen optimalen Erhalt der Bausubstanz zu garantieren.
Die Umsetzung eines Lüftungskonzepts gewährleistet den notwendigen Luftaustausch in Neubauten oder energetisch sanierten Gebäuden.
Was ist die Norm DIN 1946-6?
Die Norm DIN 1946-6 -beschreibt die Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Instandhaltung für die Lüftung von Wohnungen. Weiterhin definiert sie sämtliche Kriterien, die ein Lüftungskonzept enthalten muss:
Die DIN 1946-6 klassifiziert weiterhin vier Lüftungsstufen
und damit den notwendigen Luftaustausch bzw. die Luftwechselrate:
Einfluss auf die Berechnung der Lüftungsstufen der Lüftungsnorm DIN 1946-6 haben außerdem Dämmstandard, Art und Lage des Gebäudes. Dadurch werden auch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, Belastungen durch die Bewohner und die natürliche Luftinfiltration durch Wind erfasst. Übrigens enthält die Norm aus diesem Grund eine Windkarte des Deutschen Wetterdienstes: Je mehr Wind, desto höher die natürliche Infiltration.
Fazit: Ergibt das Lüftungskonzept, dass die natürliche Luftzufuhr nicht ausreicht, um Feuchteschutz und damit Gesundheits- und Gebäudeschutz sicherzustellen, müssen lüftungstechnische Maßnahmen ergriffen werden.
Ist ein Lüftungskonzept Pflicht?
Für Neubauten sind Lüftungskonzepte nach der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Beantragung und Verantwortung für das Lüftungskonzept liegen beim Bauherrn. In welchen Fällen Lüftungskonzepte für die Sanierung von Altbauten vorgelegt werden müssen, ist klar geregelt.
Beantragung und Verantwortung für das Lüftungskonzept liegen beim Bauherrn.
enovento erstellt Lüftungskonzepte für Ihr Bauvorhaben kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie dazu gerne mit uns Kontakt auf.
Altbau-Sanierung
Wenn in Mehr- oder Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster erneuert werden, oder mehr als ein Drittel der Dachfläche oder der Fassade gedämmt wird, muss durch Fachpersonal geprüft werden, ob eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist und folglich ein Lüftungskonzept vorgelegt werden muss.
Neubau
Für Neubauten ist ein Lüftungskonzept nach der DIN 1946-6 grundsätzlich Pflicht.
Lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6
Eine optimale lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6 stellen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dar – dezentral oder zentral. Sie bilden den aktuellen Stand der Technik ab.