Optimaler Luftaustausch in Wohngebäuden
Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Was ist ein Lüftungskonzept und wann wird es gebraucht? Was regelt die Norm DIN 1946-6? In unserem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und geben Beispiele für die Praxis.

Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6 für dezentrale Wohnraumlüftung

Fast so dick wie ein Roman, die DIN 1946-6 ist vom Inhalt vergleichbar mit einem kleinen Wälzer.
Credit: gabriele diwald / unsplash.com

DIN 1946-6 Lüftung von Wohngebäuden

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Zum Thema Lüftungskonzept DIN 1946-6: Erklärung, Erstellung und Beispiel haben wir auch ein Video für Sie auf unserem YouTube-Kanal erstellt. Schauen Sie doch mal rein.

Was ist ein Lüftungskonzept?

In einem Lüftungskonzept legen Bau-Planer dar, wie der nötige Luftaustausch in Wohngebäuden (Neubau oder energetische Sanierung) hinsichtlich Hygiene und Gebäudeschutz realisiert werden kann. Lüftungskonzepte beinhalten daher lüftungstechnische Maßnahmen wie die Installation von Lüftungssystemen.

Der Grund: Die Gebäudehüllen, dazu zählen Mauern, Wände, Dächer und auch Fenster moderner oder sanierter Gebäude sind in der Regel so dicht, dass nicht genug frische Luft hindurchkommt. Luftdichtes Bauen ist eine Bauvorschrift der Energiesparverordnung, um Wärmeverluste zu vermeiden.
Das gelegentliche Lüften durch die Bewohner reicht bei dichten Gebäuden nicht aus, um Feuchteschutz, gesundes Raumklima oder einen optimalen Erhalt der Bausubstanz zu garantieren.

Die Umsetzung eines Lüftungskonzepts gewährleistet den notwendigen Luftaustausch in Neubauten oder energetisch sanierten Gebäuden.

Was ist die Norm DIN 1946-6?

Die Norm DIN 1946-6 -beschreibt die Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Instandhaltung für die Lüftung von Wohnungen. Weiterhin definiert sie sämtliche Kriterien, die ein Lüftungskonzept enthalten muss:

  • die Feststellung zur Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen
  • die Auswahl der Lüftungsanlage
  • die Ausführung des Lüftungssystems

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Die DIN 1946-6 klassifiziert weiterhin vier Lüftungsstufen
und damit den notwendigen Luftaustausch bzw. die Luftwechselrate:

Stufe 1:
Lüftung zum Feuchteschutz

Die Lüftung zum Feuchteschutz muss eine ausreichende Belüftung des Gebäudes garantieren. Ziel ist es, den Gebäude- und Feuchteschutz auch dann zu gewährleisten, wenn die Bewohner nicht zuhause sind und demnach die Raumluft nicht mit Tätigkeiten wie Wäschetrocknen beanspruchen. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss daher unabhängig vom Nutzer funktionieren.

Stufe 2:
Reduzierte Lüftung

Die reduzierte Lüftung entspricht den hygienischen Mindeststandards und dem Gebäudeschutz. Sie muss ebenfalls unabhängig von den Nutzern laufen und kontinuierlich Schadstoffe und Feuchtigkeit aus der Luft filtern, auch wenn die Bewohner nur temporär anwesend sind.

Stufe 3:
Nennlüftung

Die sogenannte Nennlüftung definiert die Lüftungsmaßnahmen hinsichtlich hygienischer Standards und zum Gebäudeschutz unter normalen Bedingungen, das heißt: wenn die Bewohner anwesend sind. Die Lüftungsanlage muss Gerüche, Schadstoffe und Feuchtigkeit aus der Luft filtern. Im Konzept kann das aktive Lüften der Bewohner durch das Öffnen der Fenster berücksichtigt werden.

Stufe 4:
Intensivlüftung

Die Intensivlüftung, auch Partylüftung genannt, ist die Lüftung mit dem größten Luftwechsel. Sie soll Lastenspitzen ausgleichen, die durch Kochen und Waschen oder die gleichzeitige Nutzung der Räume von vielen Personen entstehen. Auch bei der Intensivlüftung kann das Lüften durch die Bewohner im Konzept als Maßnahme einkalkuliert werden.

Einfluss auf die Berechnung der Lüftungsstufen der Lüftungsnorm DIN 1946-6 haben außerdem Dämmstandard, Art und Lage des Gebäudes. Dadurch werden auch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, Belastungen durch die Bewohner und die natürliche Luftinfiltration durch Wind erfasst. Übrigens enthält die Norm aus diesem Grund eine Windkarte des Deutschen Wetterdienstes: Je mehr Wind, desto höher die natürliche Infiltration.

Fazit: Ergibt das Lüftungskonzept, dass die natürliche Luftzufuhr nicht ausreicht, um Feuchteschutz und damit Gesundheits- und Gebäudeschutz sicherzustellen, müssen lüftungstechnische Maßnahmen ergriffen werden.

Ist ein Lüftungskonzept Pflicht?

Für Neubauten sind Lüftungskonzepte nach der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Beantragung und Verantwortung für das Lüftungskonzept liegen beim Bauherrn. In welchen Fällen Lüftungskonzepte für die Sanierung von Altbauten vorgelegt werden müssen, ist klar geregelt.

Beantragung und Verantwortung für das Lüftungskonzept liegen beim Bauherrn.

enovento erstellt Lüftungskonzepte für Ihr Bauvorhaben kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie dazu gerne mit uns Kontakt auf.

Altbau-Sanierung-nach-DIN-1946-6

Altbau-Sanierung

Wenn in Mehr- oder Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster erneuert werden, oder mehr als ein Drittel der Dachfläche oder der Fassade gedämmt wird, muss durch Fachpersonal geprüft werden, ob eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist und folglich ein Lüftungskonzept vorgelegt werden muss.

Neubau mit dezentraler Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung

Neubau

Für Neubauten ist ein Lüftungskonzept nach der DIN 1946-6 grundsätzlich Pflicht.

Lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6

Eine optimale lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6 stellen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dar – dezentral oder zentral. Sie bilden den aktuellen Stand der Technik ab.

Ihre Vorteile liegen klar auf der Hand:

  • gesundes Raumklima
  • effizient Energie sparen
  • Schutz für die Umwelt
  • Erhalt der Bausubstanz

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