Die wichtigsten Fakten zur EnEV
und deren Richtlinien

EnEV – die Energieeinsparverordnung
im Überblick

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt Baumaßnahmen zur Energieeffizienz. Die Grundlage bilden klimapolitische Ziele des Bundes und der Europäischen Union. Erfahren Sie die wichtigsten Fakten zur EnEV und was die Richtlinien in der Praxis bedeuten.

EnEV – die Energiesparverordnung im Überblick

Die EnEV schützt Klima, Mensch und Gebäude
Bild: Natee Meepian/getty

Grundlegende Fakten zur EnEV

Was ist die EnEV?

Die EnEV, abgekürzt für Energieeinsparverordnung, regelt die energetischen Anforderungen für beheizte oder klimatisierte Gebäude. Das 90-seitige Regelwerk richtet sich in erster Linie an Bauerherren und Eigentümer.

Zur aktiven Entlastung von Umwelt und Klima strebt die Bundesregierung bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudestandard in Deutschland an. Der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid soll vollständig vermieden oder kompensiert werden. Die EnEV ist damit ein Teil politischer Maßnahmen ebenso wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

So definiert die EnEV unter anderem die Nutzung regenerativer Energien, die Standards zur Heizungs-, Lüftungs- und Anlagentechnik oder zur Dämmung von Fassaden und Dächern. Grundsätzlich unterscheidet die EnEV zwischen Bestandsgebäuden, Neubauten sowie zwischen bewohnten und unbewohnten Gebäuden und Gebäuden mit gemischter Nutzung (wenn ein Gebäude bewohnt wird und gleichzeitig anderen Zwecken dient). Ausnahmen bilden denkmalgeschützte Gebäude und unbewohnte Gebäude wie Gewächshäuser oder unbeheizte Betriebsgebäude, wie z.B. Lagerhallen.

Verstöße gegen die EnEV werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft.

Die EnEV wird seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 2002 regelmäßig novelliert und stetig strenger. Wichtige Novellierungen waren die EnEV 2014 und EnEV 2016.

EnEV 2014

Die EnEV 2014 trat im Mai 2014 in Kraft. Die Novellierung entstand aufgrund neuer Erkenntnisse zur Energiewende und veränderter europäischer Vorgaben. Neu war unter anderem die Regelung zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder alternativ des Daches bei Altbauten.
Darüber hinaus stärkte die EnEV 2014 die Bedeutung des Energieausweises (Dokument über den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie).

EnEV 2016

Die EnEV 2016 trat im Januar 2016 in Kraft – sie ist eine Erweiterung der EnEV 2014. Markant waren die verschärften Vorschriften für bewohnte und unbewohnte Neubauten – genauer gesagt, die strengeren Grenzwerte für deren Wärmeschutz und Primärenergiebedarf (gesamter Energieverbrauch von der Gewinnung, Herstellung, Bereitstellung bis hin zum Verbrauch) für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Die Folge: Höhere Anforderungen an die technischen Anlagen wie die Klima- oder Lüftungstechnik.

Neubau mit dezentraler Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung

Grenzwerte für den Primärenergiebedarf gelten auch für Neubauten.

Die wichtigsten Regeln der EnEV für Neubauten

Die festgelegten Grenzwerte für den Primärenergiebedarf (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung) von neu zu errichtenden Gebäuden dürfen nicht überschritten werden.

Auch für die Dämmung gilt: der Wärmeverlust darf die Grenzwerte nicht mehr übersteigen. Wie hoch diese Grenzwerte für Wohnhäuser sind, finden Sie in den Tabellen der EnEV.

Besitzer von Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern müssen außerdem einen gewissen Teil des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdecken. Ausnahme: Gebäude mit einer Energieeffizienz von 15 Prozent über den Anforderungen sind davon befreit.

Die wichtigsten Regeln der EnEV für Altbauten

Auch für Altbauten schreibt die EnEV Sanierungen oder technische Nachrüstungen vor, sie gelten im Fall von Umbauten, Erneuerungen, Eigentümerwechseln, einem Erbe oder einer Schenkung.

Eine Ausnahme besteht für Ein- und Zweifamilienhäuser, die mindestens seit dem 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden.

Zu den Sanierungs- und Nachrüstpflichten zählen:

  • die Erneuerung von über 30 Jahre alten Heizkesseln, die auf Basis von flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen funktionieren (die EnEV sieht auch einige Ausnahmen vor, z.B. für Heizkessel mit Nennleistung unter 4kW)
  • die Dämmung von Warmwasserleitungen und Wärmeleitungen in unbeheizten Räumen
  • die Dämmung von Dächern und Decken in oberen oder unteren Stockwerken
  • die regelmäßige Wartung der Klima- und Lüftungstechnik
  • die Dämmung bei Erneuerung von Fassade, Fenstern, Dach oder der oberen und unteren Geschoßdecken für den Fall, dass die definierten Grenzwerte überschritten werden
Wohnhaus in der energetischen Sanierung

Die Energieeinsparverordnung definiert genaue Pflichten für die Sanierung und Nachrüstung von energetischen Komponenten.
Credit: kai pilger / unsplash.com

Die EnEV in der Praxis bei Bauvorhaben, Sanierung oder Kauf:

In der Praxis haben die Regelungen der EnEV verschiedene Schritte und Maßnahmen zur Folge.

Bilanzierung der Energieeffizienz
von Gebäuden

Die Analyse der relevanten energetischen Daten des Gebäudes übernimmt der Architekt, Bauplaner oder Energieberater. Dazu zählen:

  • die Ermittlung des beheizten Gebäudevolumens
  • die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten (sogenannte U-Werte)
  • die Bewertung der Effizienz der eingesetzten Anlagentechnik (Lüftung, Heizung etc.)

Die ermittelten Werte werden mit den Werten eines virtuellen Gebäudes, eines sogenannten Referenzgebäudes verglichen, um so eine Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte festzustellen und daraus verpflichtende Maßnahmen abzuleiten.

Energieausweispflicht
seit 2009

Nach der EnEV sind Energieausweise für Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009 verpflichtend und für unbewohnte Gebäude seit dem 1. Juli 2009. Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

Der Ausweis enthält Kennziffern zur Energieeffizienz eines Gebäudes, dazu zählen:

  • allgemeine Angaben zum Haus (Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, genutzte Anlagentechnik)
  • Angaben zu den verwendeten Energieträgern für Heizung und Warmwasser
  • Kennwerte zum Gebäude
  • Effizienzklassen von A+ bis H

Ein Energieausweis gilt bei Wohngebäuden immer für das gesamte Gebäude und nicht für eine einzelne Wohnung. Ausnahme bilden Gebäude mit gemischter Nutzung – hier gilt der Ausweis für den Wohnbereich. Der Energieausweis muss dem Käufer oder Neumieter ohne Nachfrage ausgehändigt werden.

Technischer Umbau und Nachrüstung

Werden die in der EnEV definierten Grenzwerte überschritten und Ausnahmeregelungen wie beispielsweise Denkmalschutz treffen nicht zu, müssen Bauherren oder Eigentümer je nach Ergebnis der Messung verschiedene Maßnahmen realisieren:

  • Nachrüstung der Anlagentechnik (Lüftungsanlagen oder Heizungstechnik)
  • Dämmung von Gebäudehüllen (Dächern, Fassaden und Fenstern)
  • Dämmung von Decken in oberen oder unteren Stockwerken
  • Dämmung von wärmeleitenden Rohren in unbeheizten Räumen

Energieeinsparverordnung und Lüftungstechnik

Fazit: Die Energieeinsparverordnung dient der Erreichung klimapolitischer Ziele sowohl auf Bundesebene als innerhalb europäischer Vorgaben. Das Ziel: Den Ausstoß schädlicher Kohlenstoffdioxid-Emissionen zu vermeiden und damit Umwelt und Klima zu schützen. Darüber hinaus fördert die EnEV den Einsatz fortschrittlicher Technik.

Bauherren, Fachplaner und Architekten müssen sich an die in der EnEV vorgegebenen Richtlinien und definierten Standards halten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.

Aus der EnEV ergeben sich

  • Baumaßnahmen zum energiesparenden Wärmeschutz
  • der Einsatz energiesparender Anlagen- und Lüftungstechnik
  • die Pflicht zum Energieausweis

Effiziente Anlagentechnik wie der Einsatz von energieeffizienten Lüftungen, wie beispielsweise einer dezentralen Lüftung mit Wärmerückgewinnung, dient sowohl der Einhaltung der festgelegten Kriterien und Grenzwerte der EnEV als auch der Kostenersparnis und dem Wohnkomfort für Bewohner oder Eigentümer.

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Titelbild: Cristian Lozan/unsplash.com