Die KfW fördert nachhaltiges Bauen und den Kauf von klimafreundlichen Wohngebäuden

Seit einigen Jahren schon – mindestens seit Einführung der gesetzlichen Dämm- und Sanierungsauflagen – kommt auch am Bau keiner mehr um das brisante Thema Klimaschutz herum. Ob Bauen oder Sanieren, die gesetzlich verankerten Auflagen zum Schutz des Klimas lauten: Energie sparen und CO2 Ausstoß senken. Natürlich auch mit klimafreundlicher Haustechnik, wie einer Wohnraumlüftung.

Scheinbar nach dem Motto „Zuckerbrot und Peitsche“ hält der Staat den zahlreichen Regeln und Pflichten auch attraktive Förderprogramme entgegen. Aktueller Neuzugang: das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Das neue Programm ist in gewisser Weise eine Erweiterung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), denn es schreibt einen noch höheren Energieeffizienzstandard vor als das GEG. Stand im GEG der Effizienzstandard von 55, nennt die neue Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ einen Energieeffizienzstandard von 40. Darüber hinaus nimmt das Programm erstmalig den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick.

„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten.“
(Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung)

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Mit „Klimafreundlicher Neubau“ gewährt die KfW Privatpersonen, Investoren oder Unternehmen vergünstigte Kredite für den Bau oder den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Wohnungen in Deutschland.

Hinweis: Das neue Programm ersetzt das KfW Programm „Wohngebäude Kredit“ (KfW 261), das den Bau oder die Sanierung von energieeffizienten Wohnhäusern (KfW-Effizienzhaus-Standard 85) mit Krediten von bis zu 120.000 Euro förderte. Das KfW Programm 261 wurde im Februar 2023 eingestellt.

Klimafreundlicher Neubau – Förderbedingungen

Im Rahmen des Programmes unterscheidet die KfW zwischen den Förderstufen

  • „Klimafreundliches Wohngebäude“ und
  • „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“

Der wesentliche Unterschied: Die Kredithöhe für „Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG“ ist höher, dafür sind allerdings auch die Hürden für den Antrag bzw. die Genehmigung höher. Um die höhere KfW-Förderung zu erhalten, benötigen Sie unter anderem das „Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude“ (QNG). Die Details im Überblick.

Klimafreundliche Wohngebäude
Um die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ zu erhalten, muss ein Gebäude

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen
  • beim CO2-Ausstoß die Anforderungen aus dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen
  • eine Alternative zur Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse vorweisen

Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG
Um die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ zu erhalten, muss ein Gebäude

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen
  • mit dem staatlichen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ zertifiziert sein
  • mit einer Alternative zu Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden

Für das Qualitätssiegel „PLUS“ oder „PREMIUM“ müssen 17 Qualitätskriterien erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass Sie umweltfreundliche Baustoffe verwenden, erneuerbare Energien einsetzen, Barrierefreiheit gewährleisten oder mit einem nachhaltigen Lüftungskonzept für ein gesundes Raumklima sorgen, beispielsweise durch Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.

Das staatliche QNG-Siegel wird derzeit von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und dem Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BIRN) vergeben.

In guter Gesellschaft – Förderung für alle

Vereinfacht gesagt fördert die KfW mit dem neuen Programm alle Personen, Gruppen, Organisationen und Projekte, die in klimafreundlichen Neubau investieren. Dazu zählen:

  • Privatpersonen, z.B. Eigentümer oder Vermieter
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • Einzelunternehmer und Freiberufler
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, z.B. Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine

Im Grunde kann jeder, der nachhaltig bauen oder kaufen möchte, diesen KfW-Kredit beantragen.

Kredite und Bedingungen

Beim Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau gewährt die KfW ausschließlich Kredite. Bauherren oder Unternehmen haben die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen und dem endfälligen Darlehen.

Das Annuitätendarlehen – private Nutzung lohnt sich

Beim Annuitätendarlehen der KfW handelt es sich um einen Kredit, der zunächst mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von wahlweise 1 bis 5 Jahren startet und dann in gleichbleibende Ratenzahlungen (bestehend aus Zinsen und Tilgung) bis zum Ende der Laufzeit übergeht. Die Laufzeit kann zwischen 4 und 35 Jahren betragen.

Unterschieden wird weiterhin zwischen privater Nutzung und Vermietung – wobei der Zinssatz für klimafreundliche Gebäude, die privat genutzt werden, attraktiver ist.

Das endfällige Darlehen – sinnvoll bei Vermietungen

Beim sogenannten endfälligen Darlehen zahlen Sie über die gesamte Laufzeit lediglich die Zinsen und erst am Ende den vollständigen Kreditbetrag an einem Stück zurück. Bei der Laufzeit haben Sie die Wahl zwischen 4 und 10 Jahren.

endfällige Darlehen bei klimareundlichen neubau

Hinweis: Das endfällige Darlehen hat einen höheren Zinssatz und ist besonders bei Vermietungen sinnvoll, da die Zinsen zur Finanzierung von der Steuer abgesetzt werden können. Alternativ ist ein endfälliges Darlehen bei einem Liquiditätsengpass zur Zwischenfinanzierung sinnvoll. In allen anderen Fällen ist das Annuitätendarlehen eine gute Wahl.

Die Kredithöhe für nachhaltiges Bauen

Zurück zu den sogenannten Förderstufen. Wir erinnern uns: Die KfW macht einen Unterschied zwischen dem „Klimafreundlichen Gebäude“ und dem „Klimafreundlichen Gebäude mit QNG“. Mit dem Ergebnis, dass Sie für den Nachweis des QNG-Siegels einen höheren Kreditrahmen beantragen können.

  • 100.000 Euro pro Wohnung erhalten Sie für den Neubau oder Kauf eines Klimafreundlichen Gebäudes
  • 150.000 Euro pro Wohnung erhalten Sie für den Neubau oder Kauf eines Klimafreundlichen Wohngebäudes mit QNG

Die Auszahlung erfolgt zu hundert Prozent. Nach der offiziellen Zusage erhalten Sie den Kredit ein einer Summe. Alternativ können Sie sich die gewährte Summe innerhalb von 12 Monaten in Teilbeträgen auszahlen lassen. Eine Verlängerung des Auszahlungszeitraumes von 12 auf 24 Monate ist möglich.

Skizzen zur Bauplanung

Förderung für Klimafreundlichen Neubau – den Antrag stellen

Die Details und den Rahmen der Finanzierung besprechen Sie zunächst mit einem KfW-Finanzierungsberater (Sparkassen, Banken oder Vermittler).

Eine wesentliche Voraussetzung für die Antragstellung ist die Beteiligung eines sogenannten Energieeffizienz-Experten. Der Energieeffizienz-Expert stellt eine sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus, die Ihrem offiziellen Antrag beiliegen muss. Kurzum: Ohne Experten kein Antrag und ohne Antrag kein Kredit. Auf der vom Bund eingerichteten Website energie-effizienz-experten.de finden Sie Energieeffizienz-Partner in Ihrer Nähe.

Für den Antrag auf Förderung für ein „Klimafreundliches Gebäude mit QNG“ müssen Sie zusätzlich einen QNG-Berater für Nachhaltigkeit und eine QNG-Zertifizierungsstelle hinzuziehen. Hinweis: Die Beraterkosten sind in der Förderung enthalten.

Idealerweise machen Sie sich parallel zu den Finanzierungsgesprächen auf Suche nach den jeweiligen Beratern, um die Pläne entsprechend anzupassen.

Der Antrag plus die BzA muss schließlich über den Finanzierungspartner (bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden und zwar
vor Abschluss eines Kaufvertrages oder vor Vertragsabschluss mit einem Bauunternehmen. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich. Lediglich die Beratungsgespräche dürfen Sie vorher führen.

Klimafreundlich bauen – nicht ohne nachhaltige Lüftungstechnik

Dank dem neuen KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ und den zinsgestützten Krediten können umweltbewusste Bauherren oder Käufer von Wohngebäuden gegenüber einer „privaten“ Finanzierung sparen.

Entscheidend für eine Zusage zur Förderung ist in der Regel auch die Integration von nachhaltiger Lüftungstechnik. Da die strengen Dämmvorschriften des GEG und der außer Kraft getretenen EnEV unweigerlich zu dichten Gebäudehüllen führen, ist der Einbau entsprechender Lüftungslösungen sogar zwangsläufig Teil der Baukonzeption. Denn dort wo die Wärme nicht entweichen kann, bleiben auch der frischen Luft die Türen verschlossen. Hier hat die Lüftungstechnik Ihren großen Auftritt – denn ohne die entsprechenden Anlagen können Menschen und Gebäude sprichwörtlich nicht atmen.

Da sich moderne Lüftungsanlagen, allen voran Lüftungen mit Wärmerückgewinnung mit Fug und Recht als eigenständige Nachhaltigkeitswunder bezeichnen lassen, können Sie im Rahmen der BAFA Förderung für Lüftungsanlagen hierfür eine extra Förderung beantragen – sofern die Lüftungstechnik die definierten Vorgaben erfüllt.

KfW-Förderung hin oder her – der Aufwand für klimafreundlichen Neubau oder Sanierungen im Bestand lohnt sich schon allein wegen der immensen Heizkostenersparnis, die über die Jahre ein kleines Vermögen ausmacht.

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